Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Van der Valk Hotel Gent, Akkerhage 10, 9000 Gent

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Einzelreservierungen

1. Stornierungen von einzelnen Hotelzimmern

Bis 24 Stunden vor dem vorgesehenen Anreisedatum (15:00 Uhr Ortszeit):
kostenlose Stornierung der Reservierung.

Weniger als 24 Stunden vor der Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show):
100 % der ersten Übernachtung werden berechnet.

Hinweis: Bei nicht erstattungsfähigen Tarifen (Non-Refundable) sind weder Stornierungen noch Änderungen möglich. Der volle Betrag wird stets berechnet.

„Für Geschäftsreservierungen mit Rahmenvertrag können zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten, wie in diesem Vertrag festgelegt.“

2. Einzelreservierungen für Arrangements oder Dienstleistungen

Für Arrangements (z. B. inklusive Frühstück oder Abendessen):

Bis 24 Stunden vor dem Anreisedatum: kostenlose Stornierung.
Weniger als 24 Stunden vor der Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtbetrags werden berechnet.

An Feiertagen oder zu besonderen Veranstaltungen können andere Stornobedingungen gelten.

3. Zahlungen und Rechnungsstellung

Bei Online-Buchungen kann die Vorauszahlung des gesamten Betrags verlangt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 2 % pro Monat sowie eine pauschale Entschädigung von 15 % (mindestens 50 €) berechnet.

4. Weitere Bestimmungen

Check-in ab 15:00 Uhr – Check-out bis 11:00 Uhr.
Früherer Check-in oder späterer Check-out nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit; hierfür kann ein Aufpreis berechnet werden.
Rauchverbot in allen Zimmern; bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 250 € fällig.
Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

„Preisänderungen aufgrund von Mehrwertsteueranpassungen vorbehalten. Die Tarife basieren auf der derzeit geltenden Mehrwertsteuer; bei einer gesetzlichen Änderung behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.“

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gruppenreservierungen

1. Stornierungen und Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen und Dienstleistungen.


1.1 Dateien bis zu 50 Personen.

  • Bis zu 45 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 40% der Teilnehmerzahl und die entsprechenden gebuchten Leistungen ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 20% der Teilnehmerzahl und die dazugehörigen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühr storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 10% der Teilnehmerzahl und der damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 7 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum sind feste Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % des Preises der Teilnehmerzahl oder der stornierten Leistungen fällig.

1.2 Dateien von 51 Personen

  • Bis zu und einschließlich 60 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 60% der Teilnehmerzahl und die entsprechenden gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 40% der Teilnehmerzahl und die dazugehörigen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühr storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 20% der Teilnehmerzahl und die damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Vertragsstrafe storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 10% der Teilnehmerzahl und der damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 7 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum ist eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der Teilnehmerzahl oder der stornierten Leistungen fällig.

2. Zimmer - Stornierungen und Reduzierung von Zimmerbuchungen.

2.1 Dateien bis zu 50 Zimmern.

  • Bis zu 45 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum können 50% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 25% der Zimmeranzahl pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 15 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum wird eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerbuchungen fällig.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Ghent mindestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer liefern: Belegung (Einzel-, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmer(s) (d. h.: Name, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Lieferung der oben genannten Angaben können zusätzliche Kosten anfallen.

2.2 Dateien von 51 Zimmern bis einschließlich 100 Zimmern.

  • Bis zu 60 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum können 75% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 50% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Ankunftsdatum können 25% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 15 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum wird eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerbuchungen fällig.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Ghent mindestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer liefern: Belegung (Einzel-, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmer(s) (d. h.: Name, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Lieferung der oben genannten Angaben können zusätzliche Kosten anfallen.

2.3 Dossiers von 101 bis einschließlich 150 Zimmern

  • Bis zu 90 Tage vor dem ersten voraussichtlichen Anreisedatum kann die Reservierung ganz oder teilweise storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen.
  • Zwischen 89 und 60 Tagen vor dem ersten geplanten Anreisetermin können 65% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornogebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem Anreisedatum können 45 % der Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum können 25 % der Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Anreisedatum können 15 % der Zimmeranzahl pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Weniger als 15 Tage vor dem Anreisedatum wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerreservierung erhoben.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Gent spätestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Anreisetermin eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer zukommen lassen: Belegung (Einzelzimmer, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerinnen (nämlich: Name, Vorname, Nationalität). Bei verspäteter Lieferung können zusätzliche Gebühren erhoben werden.

    2.4 Dateien aus 151 Zimmern

    Je nach Größe der Datei (> 151 Räume) können unterschiedliche Bedingungen gelten, die pro Datei festgelegt werden.

3. Kaution und Rechnungsstellung

„Preisänderungen aufgrund von Mehrwertsteueranpassungen vorbehalten. Die Tarife basieren auf der derzeit geltenden Mehrwertsteuer; bei einer gesetzlichen Änderung behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.“

  • Anzahlung / Vorauszahlung

Gruppen sind verpflichtet, eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags mindestens eine Woche vor Ankunft zu leisten.
Van der Valk Hotel Gent behält sich das Recht vor, bei Last-Minute-Buchungen oder wenn das betreffende Unternehmen im Ausland ansässig ist, eine Vorauszahlung von 100 % zu verlangen, da das Hotel keine Rechnungen an ausländische Unternehmen stellt.

  • Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

Gruppen, die bei Van der Valk Hotel Gent auf Rechnung arbeiten möchten, erklären sich mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung einverstanden, gemäß den allgemeinen Rechnungsbedingungen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
Abweichungen von dieser Frist sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hotelleitung möglich.

Wenn eine elektronische Rechnungsstellung über ein externes Buchhaltungsnetzwerk erforderlich ist, muss dies vor der Rechnungsstellung angegeben werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Rechnung erhoben.

Die im Vertrag angegebene Rechnungsadresse ist verbindlich. Änderungen müssen vor dem Event oder Aufenthalt mitgeteilt werden.
Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden.
Der Kunde muss vor Beginn der Veranstaltung eine korrekte Rechnungs-E-Mail-Adresse bereitstellen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  • Restbetrag und Zahlungsweise

Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Endabrechnung erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag sofort bei Abreise zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Zahlung kann bar oder mit Visa, Eurocard, Bancontact oder Mastercard erfolgen.

  • Zahlungsverzug und Reklamationen

Für Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, wird ein Zinssatz von 2 % pro Monat ohne vorherige Mahnung berechnet.
Zusätzlich wird eine pauschale Entschädigung von 15 % des offenen Betrags (mit einem Mindestbetrag von 50,00 €) erhoben, unbeschadet eventueller Gerichts- oder Vollstreckungskosten.

Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und per Einschreiben eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt.

  • Gesamtschuldnerische Haftung bei Einzelabrechnungen

Wenn der Kunde im Van der Valk Hotel Gent eine Veranstaltung organisiert und auf Wunsch Einzelrechnungen für Teilnehmer erstellt werden, bleibt der Kunde gesamtschuldnerisch und unteilbar haftbar mit den Teilnehmern für die vollständige Begleichung aller fälligen Beträge, einschließlich Zinsen und Kosten.

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4. Vereinbarung

Der vorliegende Reservierungsvertrag kommt erst nach Annahme und somit Unterzeichnung durch Van der Valk zustande.
Solange dies nicht erfolgt ist, ist Van der Valk in keiner Weise gegenüber dem Kunden oder dessen Teilnehmern verpflichtet und behält sich das Recht vor, die Veranstaltung als nicht existent zu betrachten sowie alle vom Kunden vorgesehenen Zimmer und/oder Räume freizugeben oder an Dritte zu vergeben.
Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf jegliche Dienstleistung seitens Van der Valk, bis eine endgültige Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet und ausgehändigt wurde. Nach der Unterzeichnung und damit der Annahme durch Van der Valk werden sämtliche Verpflichtungen zwischen den Parteien ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt, der alle vorherigen Absprachen zwischen den Parteien ersetzt.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags dürfen ausschließlich schriftlich erfolgen und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mündliche Vereinbarungen gelten als ungültig und nicht existent.
Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden, die integraler Bestandteil dieses Vertrags sind, und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

5. Sonstiges

  • Erhöhung der Teilnehmerzahl

Wenn der Kunde weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin Van der Valk über eine Erhöhung der Teilnehmerzahl informiert, wird das Hotel alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen für diese erhöhte Zahl zu erbringen, ohne Haftung, falls dies nicht vollständig gelingt.
Die genaue Teilnehmerzahl ist spätestens fünf (5) Arbeitstage vor der Veranstaltung zu bestätigen.

  • Audiovisuelle und IT-Ausstattung

Stellt Van der Valk audiovisuelle oder IT-Ausrüstung zur Verfügung, trägt der Kunde hierfür die volle Verantwortung während der Veranstaltung.
Ohne sofortige Beanstandung bei der Übergabe gilt die Ausrüstung als in gutem Zustand erhalten.
Bei Nutzung eigener oder gemieteter Geräte ist der Kunde allein verantwortlich (Van der Valk ausdrücklich ausgeschlossen) und muss Schäden oder Diebstahl verhindern.
Die Nutzung von Wänden, Tischen, Böden sowie das Anbringen von Postern, Fahnen oder Werbematerial ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Van der Valk gestattet.
Alle Materialien müssen spätestens am Ende der Veranstaltung entfernt werden. Das Hotel übernimmt keine Haftung für nicht abgeholtes Material.

  • Reservierte Konferenzräume

Die im Vertrag angegebenen Raumnamen sind indikativ.
Das Hotel kann die Bezeichnung einseitig ändern und informiert den Kunden bis zum Anreisetag.

  • Check-in / Check-out

Check-in: ab 15:00 Uhr am Anreisetag (früherer Check-in unverbindlich).
Vorgarantie (Zimmer vor 15:00 Uhr) nur durch Buchung der Vornacht zum gültigen Tarif.
Check-out: bis 11:00 Uhr. Verlängerung bis 17:00 Uhr = ½ Tagespreis, vorbehaltlich Verfügbarkeit.

  • Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung oder Abreise werden die verbleibenden gebuchten Tage und Leistungen zum vertraglichen Tarif berechnet.

  • Zeitplan

Der Kunde beginnt und beendet die Veranstaltung innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten.
Zusätzliche Stunden oder Ausgaben durch Zeitüberschreitung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • Menüwahl

Das endgültige Menü und Programm sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Erfolgt keine Mitteilung, darf Van der Valk ein Menü nach eigenem Ermessen festlegen.
Wenn eine Erhöhung der Personenzahl innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Ankunftsdatum mitgeteilt wird, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25 € pro weiterer Person berechnet.

  • Zusätzliche Anfragen

Alle zusätzlichen Wünsche müssen im unterzeichneten Dokument enthalten sein.
Nur schriftlich bestätigte Änderungen durch Van der Valk gelten als Vertragsbestandteil.

  • Rauchverbot / Drogenpolitik

Van der Valk Hotel Gent verfolgt eine strikte Anti-Drogen-Politik.
Verkauf, Besitz und Konsum von Drogen (einschließlich Lachgas) sind auf dem Gelände verboten.
Rauchen ist im Gebäude und in den Zimmern untersagt.
Bei Verstoß: Strafe von 150 € und mögliche sofortige Entfernung.

  • Änderungen (allgemein)

Änderungen können bis spätestens 7 Tage vorher mitgeteilt werden (Teilnehmerzahl, Diät, Raumaufbau, Extras).
Spätere Änderungen nur, wenn durchführbar, mit Kostenaufschlag (Organisation, Personal, Qualität).

  • Parken

Bevorzugter Parkplatz H3 (Akkerhage 10 – 9000 Gent), fußläufig (~150 Plätze).
Bei Auslastung: H1 + H2 am Hotelgelände (~50 außen + 90 Tiefgarage).
H1/H2 sind für Hotelgäste mit Gepäck reserviert.
Tarif H3/H1/H2: 10,00 € pro Auto / 24 Std.
Bei Gruppen ≥ 20 Personen werden Parkkosten verpflichtend auf Rechnung gesetzt.

  • Restaurants (Gruppen)

Für Gruppen ≥ 10 Personen: Bei No-Show oder verspäteter Stornierung wird 20,00 € pro Person berechnet.
>15 Minuten Verspätung kann zu Zusatzkosten führen.

  • Diätwünsche / Allergien

Spätestens 8 Tage vorher pro Gast mitteilen: Name + eine der Kategorien:
Laktosefrei / Glutenfrei / Vegan / Vegetarisch / Halal / Schwanger / Spezifische Allergien (z. B. Nüsse).
Nur diese Kategorien werden berücksichtigt.

  • Sicherheit

Bei Feierlichkeiten ab 80 Personen ist mindestens ein Sicherheitsmitarbeiter erforderlich, 40,00 €/Stunde.

  • Lieferungen

Bei jeder Lieferung ist ein Ansprechpartner anzugeben.
Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für verloren gegangene Waren, die ohne Kontaktperson geliefert werden.

6. Haftung/Versicherung

  • Der Kunde verpflichtet sich, eine Versicherung bei einer anerkannten belgischen Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die seine Haftung als Veranstalter während des vorgesehenen Zeitraums abdeckt.
  • Darüber hinaus hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Teilnehmer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten gemäß der Hausordnung des Hotels angehalten werden.
  • Dem Kunden bzw. seinen Teilnehmern ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Räume für Versammlungen zu nutzen, die mit extremen Ideologien und/oder Weltanschauungen verbunden sind oder die den normalen Hotelbetrieb direkt oder indirekt negativ beeinflussen oder die übrigen Hotelgäste stören könnten.
  • Der Kunde und seine Teilnehmer haften in jedem Fall gesamtschuldnerisch, wobei der eine gegenüber dem anderen in Verzug ist, um Van der Valk den Schaden oder die Belästigung zu ersetzen, die durch die Teilnehmer des Kunden verursacht werden, Zinsen und Kosten), die von einem der anderen Gäste/Auftraggeber gegen Van der Valk geltend gemacht werden könnten, infolge eines Schadens/einer Beeinträchtigung, den/die sie durch die Veranstaltung und/oder das Verhalten oder die Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer erleiden könnten.
  • Das Hotel kann in keiner Weise für den Diebstahl oder die Beschädigung von Waren/Gegenständen/etc. haftbar gemacht werden, die vom Kunden oder seinen Teilnehmern ins Hotel gebracht werden.

7. Stornierung/Entschädigung

  • Van der Valk hat das Recht, diesen Vertrag durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, den Veranstalter, aufzulösen, wenn die oben genannten Bedingungen vom Kunden nicht eingehalten wurden. In diesem Fall schuldet dieser Van der Valk eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Beträge, die der Kunde geschuldet hätte, wenn der Vertrag nicht aufgelöst worden wäre.
  • Stellt Van der Valk fest, dass sie die vom Kunden reservierten und von Van der Valk akzeptierten Zimmer/Tagungsräume/Einrichtungen nicht bereitstellen kann, muss Van der Valk den Kunden so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Van der Valk ist dann nur verpflichtet, dem Kunden gleichwertige Zimmer und Einrichtungen im nächstgelegenen gleichwertigen Hotel zur Verfügung zu stellen, wobei Van der Valk nur verpflichtet ist, dem Kunden die etwaige Preisdifferenz zu erstatten, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung oder Kosten.
  • Kommt Van der Valk den Bestimmungen des vorigen Absatzes nach, so ist der Kunde verpflichtet, Van der Valk von allen Ansprüchen freizustellen, die von den Teilnehmern des Kunden gegenüber Van der Valk aufgrund der Nichtbereitstellung der vereinbarten Räume/Sitzungszimmer/Konferenzräume/Tagungen geltend gemacht werden können.

8. Brandverhütung und Sicherheitsverfahren

  • Die Notausgänge müssen stets frei von Hindernissen sein, und die Hinweise auf ihre Lage müssen für jeden, der sie benutzen kann, sichtbar bleiben. An den Panikschlössern darf nichts angebracht werden, und hinter den Türen dürfen keine Materialien im Voraus angebracht werden.
  • Treppenhäuser, die als Fluchtwege dienen, müssen frei von Hindernissen gehalten werden.
  • Es ist verboten, entflammbare, explosive oder gefährliche Flüssigkeiten oder Produkte in das Hotel einzuführen sowie Änderungen an den vorhandenen Anlagen, Materialien, Möbeln oder Ausrüstungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hotelleitung vorzunehmen Sollten sich solche Änderungen als notwendig erweisen, muss dies mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Hotelleitung beantragt werden
  • Vorhänge, Wandverkleidungen und sonstiges dekoratives Material, das an Wänden und Decken aufgehängt oder befestigt ist, müssen mindestens aus feuerhemmendem oder feuerfestem Material bestehen. Werden diese Materialien in Türöffnungen oder Fluren aufgehängt, müssen sie in der Mitte getrennt und so befestigt sein, dass sie leicht zur Seite gezogen werden können.
  • Elektrische Anlagen dürfen nicht überlastet werden.
  • Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht missbraucht werden.
  • Das Rauchverbot muss jederzeit beachtet werden.
  • Wenn der Veranstalter externes Sicherheitspersonal für die Veranstaltung engagiert, muss das beauftragte Sicherheitsunternehmen vom Innenministerium zugelassen sein und sein Personal muss dem Gesetz über private Sicherheitsunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Sicherheitsdienste vom 10. April 1999 über die Anzahl, den Namen und das bewaffnete oder unbewaffnete Sicherheitspersonal entsprechen.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass die maximal zulässige Personenzahl in einem Zimmer nicht überschritten wird, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung des

9. Rechtsprechung/Gesetzgebung

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht.
  • Für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Auslegung, die Ausführung des Vertrags oder die Rechnungsstellung bei dessen Ausführung sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Gent zuständig.