Gruppenreservierungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Parkpolitik (ab 1. Januar 2026)

Hotelparkplatz | H1 - H2 - H3

  • €2,50 pro Stunde, mit einem maximalen Tarif von €20 pro Tag

  • 3 Stunden kostenloses Parken mittels QR-Code nur für Gäste von Meetings & Events, maximaler Tarif beträgt €12,50 pro Tag

  • Auf eigene Rechnung: direkte Zahlung am Kiosk. QR-Rabattcode scannen, maximaler Tarif beträgt €12,50 pro Tag

  • Auf Rechnung des Unternehmens: Validierungsticket an unserer Rezeption, max. Tarif ist €12,50 pro Tag

Parkplatz B | Blue Towers - unterirdisch (externer Parkplatz bei Auslastung)

  • Auf eigene Rechnung: Zahlung an Kiosk-Parkplatz B, Festtarif von 12,50 € pro Tag

  • Auf Rechnung des Unternehmens: Validierungsticket an unserer Rezeption, Pauschalpreis von €12,50 pro Tag

Stornierungen und Verringerung von Teilnehmern für Veranstaltungen und Dienstleistungen

Dossiers bis zu 50 Personen

  • Bis zu 45 Tagenvoor het voorziene aankomstdatum kan de volledige reservering of een gedeelte hiervan zonder annuleringskosten worden geannuleerd.

  • Zwischen 44 und 30 Tagenvoor de voorziene aankomstdatum, kann40 %von der Anzahl der Teilnehmer und den damit verbundenen reservierten Dienstleistungen ohne Stornogebühren storniert werden. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 29 und 15 Tagenvoor de voorziene aankomstdatum, kann20%die Anzahl der Teilnehmer und die damit verbundenen reservierten Dienstleistungen ohne Stornokosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 14 und 7 Tagenfür das geplante Ankunftsdatum, kann10%vom Anteil der Teilnehmer und den damit verbundenen reservierten Dienstleistungen ohne Stornokosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Weniger als 7 Tagevoor de geplande aankomstdatum zal een forfaitaire annuleringskost verschuldigd zijn die gelijk is aan100%vom Preis der stornierten Anzahl von Teilnehmern oder Dienstleistungen.

Dossiers ab 51 Personen

  • Bis zu 60 Tagevoor de voorziene aankomstdatum, kann die vollständige Reservierung oder ein Teil davon ohne Stornogebühren storniert werden.

  • Zwischen 59 und 45 Tagenzwischen dem vorgesehenen Ankunftsdatum, kann60%vom Anzahl der Teilnehmer und der damit verbundenen reservierten Dienstleistungen storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 44 und 30 Tagenzwischen dem vorgesehenen Ankunftsdatum, kann40%die Anzahl der Teilnehmer und die damit verbundenen reservierten Dienstleistungen ohne Stornokosten storniert werden können. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 29 und 15 Tagenvoor de voorziene aankomstdatum, kann20%die Anzahl der Teilnehmer und die damit verbundenen reservierten Dienstleistungen ohne Stornogebühren storniert werden. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.

  • Zwischen 14 und 7 Tagenfür das voraussichtliche Ankunftsdatum, kann10%von der Anzahl der Teilnehmer und der damit verbundenen reservierten Dienstleistungen storniert werden, ohne dass Stornokosten anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Weniger als 7 Tagevoor de voorziene aankomstdatum zal een forfaitaire annulatiekost verschuldigd zijn die gelijk is aan100%vom Preis der stornierten Anzahl Teilnehmer oder Dienstleistungen.

Zimmer - Stornierungen und Reduzierung der Zimmerbuchungen

Dossiers bis zu 50 Zimmern

  • Bis zu 45 Tagefür das zunächst vorgesehene Ankunftsdatum kann die gesamte Reservierung oder ein Teil davon ohne Stornierungskosten storniert werden

  • Zwischen 44 und 30 Tagenfür das zuerst geplante Ankunftsdatum, kann50%vom Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.

  • Zwischen 29 und 15 Tagenfür das zuerst vorgesehene Ankunftsdatum, kann25%ohne Stornogebühren storniert werden. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Weniger als 15 Tagevoor de eerste voorziene aankomstdatum zal een forfaitaire annulatiekosten verschuldigd zijn die gelijk is aan100%von den Kosten der stornierten Zimmerreservierungen.

  • Der Kunde muss spätestens 14 Tagefür das zuerst geplante Ankunftsdatum im Van der Valk Hotel Gent eine detaillierte Liste zu erstellen, mit der Angabe pro Zimmer der folgenden Daten: die Belegung (einzeln, doppelt usw.), der Name des jeweiligen Teilnehmers/der jeweiligen Teilnehmer (wie folgt: Nachname, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Lieferung der oben genannten Daten können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Akten von 51 bis 100 Zimmern

  • Bis zu 60 Tagevoor het eerst voorziene aankomstdatum kan de volledige reservering of een gedeelte ervan worden geannuleerd zonder annuleringskosten

  • Zwischen 59 und 45 Tagenfür das zuerst vorgesehene Ankunftsdatum, kann75%ohne Stornogebühren die Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden kann. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 44 und 30 Tagenfür das zuerst vorgesehene Ankunftsdatum, kann50%ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.

  • Zwischen 29 und 15 Tagenfür das zuerst geplante Ankunftsdatum, kann25 %ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Weniger als 15 Tagefür das erste vorgesehene Ankunftsdatum wird eine pauschale Stornogebühr fällig, die gleich ist100%von dem Preis der stornierten Zimmerreservierungen.

  • Der Kunde muss spätestens 14 Tagefür das erste geplante Ankunftsdatum im Van der Valk Hotel Gent eine detaillierte Liste zu erstellen, mit der Angabe pro Zimmer der folgenden Daten: die Belegung (einzeln, doppelt, usw.), der Name der betreffenden Teilnehmer (n) (nämlich: Name, Vorname, Nationalität). Bei verspäteter Lieferung der oben genannten Angaben können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Dossiers von 101 bis 150 Zimmern

  • Bis zu 90 Tagedas voraussichtliche Ankunftsdatum, kann die gesamte Reservierung oder ein Teil davon ohne Stornogebühren storniert werden

  • Zwischen 89 und 60 Tagenfür das erste geplante Ankunftsdatum kann65%vom Anzahl der Zimmer pro Nacht ohne Stornogebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 59 und 45 Tagenfür das zuerst vorgesehene Ankunftsdatum, kann45%vom Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne Stornokosten. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet. 

  • Zwischen 44 und 30 Tagenfür das erste vorgesehene Anreisedatum, kann25%ohne Stornogebühren von der Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden. Jede zusätzliche Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Zwischen 29 und 15 Tagenfür das zuerst vorgesehene Ankunftsdatum, kann15 %vom mehrerer Zimmer pro Nacht storniert werden ohne Stornierungskosten. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglichen Preis berechnet.

  • Weniger als 15 Tagevoor de eerste voorziene aankomstdatum zal een forfaitaire annulatiekosten verschuldigd zijn die gelijk is aan100%vom Preis der stornierten Zimmerreservierungen.

  • Der Kunde muss spätestens 14 Tagefür das erste geplante Ankunftsdatum im Van der Valk Hotel Gent eine detaillierte Liste zu erstellen, mit der Angabe pro Zimmer der folgenden Daten: die Belegung (einzeln, doppelt, usw.), der Name des betreffenden Teilnehmers/der betreffenden Teilnehmer (n) (nämlich: Name, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Bereitstellung der oben genannten Daten können zusätzliche Kosten berechnet werden.

Dossiers ab 151 Zimmern

  • Basierend auf dem Umfang der Akte (> 151 Zimmer) können abweichende Bedingungen gelten, die pro Akte festgelegt werden.

Einzahlung und Abrechnung

  • Die Anzahlung basiert auf 50% der Gesamtrechnung und muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung geleistet werden.

  • Sollte der Kunde es versäumen, die Bedingungen bezüglich der Zahlung der Anzahlung oder der vollständig im Voraus bezahlten Rechnung einzuhalten, behält sich das Hotel vor, die Reservierung zu stornieren, oder es wird nur diejenigen Dienstleistungen anbieten, die dem Betrag der bereits geleisteten Anzahlung entsprechen.

  • Die im Vertrag angegebene Rechnungsadresse ist verbindlich für Änderungen, die nur vor dem Ereignis und/oder Übernachtungen mitgeteilt werden können. Rechnungen werden nur per E-Mail versendet. Der Kunde gibt mit der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen hierzu seine Zustimmung. Eine Rechnungs-E-Mail-Adresse muss vom Kunden spätestens vor Beginn des Ereignisses bereitgestellt werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn anders vereinbart.

  • Nach Abschluss der Aktivität wird das Endguthaben aufgestellt und die Partei verpflichtet sich andererseits, den Rechnungsbetrag beim Verlassen der Aktivität zu zahlen, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlung erfolgt bar oder mit Visa, Eurocard, Bankkontakt oder Mastercard. Sofern nicht anders vereinbart.

  • Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, gemäß den allgemeinen Rechnungsbedingungen, die integraler Bestandteil dieser Vereinbarung sind.

  • Ein Zins von 2 % pro Monat wird ohne vorherige Mahnung berechnet für Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem fällig sind. Darüber hinaus ist eine pauschale Entschädigung von 15 % des offenen Rechnungsbetrags fällig, mit einem Minimum von € 50,00, unbeschadet der Gerichts- und Vollstreckungskosten. Alle Beschwerden jeglicher Art sind uns schriftlich und per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum zur Kenntnis zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Protest nicht mehr zulässig und wird als nicht existent betrachtet.

  • Wenn der Kunde eine Veranstaltung im Hotel von Van der Valk organisiert hat und hierfür die Einrichtungen von Van der Valk (einschließlich der Bereitstellung von Hotelzimmern) in Anspruch genommen hat, und Van der Valk auf Antrag des Kunden diese Einrichtungen/Hotelzimmer und zugehörige Teile individuell an einen oder mehrere (vom Kunden dazu benannte) Teilnehmer in Rechnung gestellt hat, bleibt der Kunde dennoch zusammen mit den betroffenen Teilnehmern gesamtschuldnerisch und unteilbar, einer anstelle des anderen, verpflichtet zur Zahlung an Van der Valk aller von den betroffenen Teilnehmern geschuldeten Beträge, sowohl hinsichtlich der Hauptsumme, der Zinsen als auch der Kosten.

Übereinkunft

  • Der vorliegende Reservierungsvertrag kommt erst nach Annahme und somit Unterzeichnung durch Van der Valk zustande.

  • Solange dies nicht geschehen ist, wird Van der Valk in keiner Weise gegenüber dem Kunden und/oder dessen Teilnehmern gebunden sein und hat Van der Valk das Recht, die Veranstaltung als nicht existent zu betrachten und alle vom Kunden vorgesehenen Zimmer und/oder Räume freizugeben und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

  • Der Kunde hat daher keinerlei Anspruch auf jegliche Dienstleistung von Van der Valk, bis zum Zeitpunkt, an dem ein endgültiger Vertrag unterzeichnet und beiden Parteien übergeben wurde. Nach der Unterzeichnung und somit der Annahme durch Van der Valk, werden alle Verpflichtungen zwischen den Parteien ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt, welcher alle vorherigen Absprachen zwischen den Parteien ersetzen wird.

  • Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen ausschließlich schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mündliche Vereinbarungen gelten als ungültig und nicht existent.

  • De organisator is zich ten volle bewust van de bovenvermelde voorwaarden, die integraal deel uitmaken van het contract, en aanvaardt deze nach zu.

Verschiedenes

Erhöhung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen und Dienstleistungen

Wenn der Kunde weniger als 14 Tage vor dem geplanten Datum Van der Valk über eine Erhöhung der Teilnehmerzahl informiert, wird das Hotel alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um seine Dienstleistungen für diese erhöhte Anzahl zu erbringen, jedoch ohne dass das Hotel für die Folgen haftbar gemacht werden kann, falls es darin nicht oder nicht vollständig erfolgreich sein sollte.

Die genaue Anzahl der Teilnehmer muss in jedem Fall spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung bestätigt werden.

Audiovisuelle und EDP-Ausrüstung

  • Wenn Van der Valk dem Kunden audiovisuelle oder EDV-Ausrüstung zur Verfügung stellt, ist der Kunde für die gesamte Dauer der Veranstaltung dafür verantwortlich. Dabei wird der Kunde - mangels eines Einwands unmittelbar nach der Bereitstellung - als in gutem Wartungs- und Betriebszustand empfangen betrachtet.

  • Wenn der Kunde eigene Ausrüstung und/oder Ausrüstung verwendet, die er von Dritten bezogen hat, ist der Kunde (unter ausdrücklichem Ausschluss von Van der Valk) hierfür verantwortlich und bleibt es für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Gegebenenfalls muss er auch die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Beschädigung oder Diebstahl zu vermeiden.

  • Der Kunde muss dem Hotel im Voraus mitteilen, dass er die Wände, Tische oder den Boden des von ihm reservierten Saals nutzen möchte. Er muss auch im Voraus schriftlich eine Genehmigung von Van der Valk einholen, um Poster, Zeichen, Fahnen oder anderes Werbematerial zu platzieren.

  • Der Kunde muss spätestens am Ende der Veranstaltung alle seine Materialien und Ausrüstungen aus dem Hotel entfernen. Das Hotel kann nicht verantwortlich gemacht werden für Materialien/Ausrüstung, die nicht rechtzeitig entfernt wurden.

Reservierte Konferenzräume

 Die Namen der Konferenzräume, wie sie im Vertrag aufgeführt sind, sind lediglich beispielhaft und in keiner Weise verbindlich. Das Hotel hat das Recht, die Benennung der Konferenzräume jederzeit einseitig und unverbindlich zu ändern. Van der Valk muss den Kunden darüber lediglich informieren, und zwar spätestens am Anreisetag.

Einchecken / Auschecken Zimmer

  • Der Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich. Falls der Kunde/Teilnehmer vor diesem Zeitpunkt ankommt, wird Van der Valk nach besten Kräften und unverbindlich versuchen, das Zimmer früher zur Verfügung zu stellen, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein.

  • Wenn der Kunde/ Teilnehmer die Sicherheit wünscht, dass er vor 15:00 Uhr über sein Zimmer verfügen kann, ist das nur möglich, wenn der Kunde/ Teilnehmer eine Vorregistrierung vornimmt: Dies bedeutet, dass die vorherige Nacht zu den normal geltenden Tarifen gebucht werden muss.

  • Die offizielle Check-out-Zeit ist um 11:00 Uhr. Bei späterem Check-out und/oder Verlängerungen bis 17:00 Uhr wird ein zusätzlicher Kostenpreis in Höhe des halben Tagessatzes für das betreffende Zimmer fällig. Darüber hinaus hängt die Möglichkeit einer Verlängerung stets von der Verfügbarkeit des Zimmers ab und kann keinesfalls garantiert werden.

Frühzeitiger Abgang

Wenn der Kunde entscheidet, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, und/oder wenn der Kunde/ein Teilnehmer entscheidet, die Besprechungsräume und/oder das Hotel vor dem Ablauf des gebuchten Abreisedatums zu verlassen, ist Van der Valk berechtigt, die verbleibenden vorgesehenen/gebuchten Tage und/oder Übernachtungen, einschließlich der reservierten Einrichtungen/Zubehör, vollständig zum vertraglich vereinbarten Tarif in Rechnung zu stellen.

Zeitplan

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, seine Veranstaltung innerhalb der vertraglich vorgesehenen Zeitpunkte zu beginnen und zu beenden. Van der Valk ist berechtigt, alle zusätzlichen Stunden oder sonstigen Ausgaben, die aus der Nichteinhaltung dieses Zeitplans resultieren, dem Kunden in Rechnung zu stellen, der dies akzeptiert.

Auswahl des Menüs

  • Die endgültige Wahl des Menüs und des Programms muss spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung an Van der Valk gesendet werden.

Wenn die Auswahl des Menüs vom Kunden nicht innerhalb dieser Frist bei Van der Valk bestätigt wurde, ist Van der Valk berechtigt, selbst eine Menüauswahl zu treffen, um eine optimale Vorbereitung der Veranstaltung zu gewährleisten.

  • Wenn der Kunde weniger als sieben Tage vor der Veranstaltung Änderungen an seiner Menüauswahl vornimmt, wird Van der Valk (sofern sie es auch schafft, das geänderte Menü zu liefern) die zusätzlichen Kosten, die durch diese verspätete Wahl verursacht werden, dem Gast in Rechnung stellen dürfen.

Zusätzliche Anfragen

Um Van der Valk zu ermöglichen, maximalen Service zu bieten, müssen alle zusätzlichen Anfragen bereits in diesem vom Kunden unterzeichneten Dokument angegeben werden.

Nur die spezifischen Anfragen, denen Van der Valk anschließend schriftlich ihr ausdrückliches Einverständnis erteilt, werden Teil dieser Vereinbarung und der Verpflichtungen von Van der Valk.

Rauchverbot / Anti-Drogen-Politik

Van der Valk Hotel Gent hat eine strikte Anti-Drogen-Politik. Der Verkauf, Besitz und Gebrauch von Drogen ist auf dem Gelände und in den Gebäuden streng verboten.

Der unerlaubte Verkauf, Gebrauch oder Besitz von Lachgas fällt ebenfalls darunter. Rauchen ist in den Gebäuden und somit auch nicht in den Hotelzimmern gestattet. Bei Feststellung eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Angelegenheiten erhebt das Hotel eine Geldstrafe von 150 € und die Person(en) wird/werden aufgefordert, sofort zu gehen.

Haftung / Versicherung

  • Der Kunde verpflichtet sich, bei einem anerkannten belgischen Versicherungsunternehmen eine Versicherung abzuschließen, um seine Haftung als Organisator während des vorgesehenen Zeitraums abzudecken.

  • Darüber hinaus muss der Kunde sicherstellen, dass seine Teilnehmer sich gemäß den Hausregeln des Hotels gut benehmen.

  • Es ist dem Kunden/ihrer Teilnehmer hiermit m. verboten, die zur Verfügung gestellten Räume für Versammlungen zu nutzen, die extreme Ideologien und/oder Strömungen betreffen, und/oder die direkt oder indirekt eine negative Auswirkung auf den normalen Hotelbetrieb haben könnten oder die Ruhe der anderen Hotelgäste stören könnten.

  • Der Kunde wird in jedem Fall zusammen mit seinen Teilnehmern gesamtschuldnerisch und unteilbar, einer für den anderen, verpflichtet sein, Van der Valk jeden Schaden oder Hindernis zu ersetzen, der durch die Teilnehmer des Kunden verursacht wird. Ebenso wird der Kunde verpflichtet sein, Van der Valk für jeden Anspruch (sowohl auf Hauptsumme, Zinsen als auch Kosten) freizustellen, der gegen Van der Valk von einem der anderen Gäste/Klienten formuliert werden könnte, infolge von Schaden/Hindernis, die sie aufgrund der Veranstaltung und/oder des Verhaltens/der Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Teilnehmer erleiden könnten.

  • Das Hotel kann in keinem Fall, auf keine Weise haftbar gemacht werden im Falle von Diebstahl oder Schaden an Waren/Objekten/ etc., die vom Kunden oder dessen Teilnehmern in das Hotel gebracht werden.

Auflösung / Schadenersatz

  • Van der Valk hat das Recht, diesen Vertrag durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, Organisator, zu kündigen, falls die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten wurden. In diesem Fall schuldet der Letztgenannte Van der Valk eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Beträge, die der Kunde geschuldet hätte, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre.

  • Wanneer Van der Valk vaststelt dat zij de kamers/vergaderzalen/faciliteiten zoals deze door de klant gereserveerd en door Van der Valk geaccepteerd zijn, niet kan leveren op het daarvoor voorziene tijdstip, dan dient Van der Valk dit feit zo snel mogelijk aan de klant te melden. Van der Valk zal dan alleen gehouden zijn om de klant te voorzien van gelijkwaardige kamers en faciliteiten in het dichtstbijzijnde gelijkwaardige hotel, waarbij Van der Valk alleen gehouden zal zijn om aan de klant het eventuele prijsverschil te vergoeden, met uitdrukkelijke uitsluiting van iedere andere schadevergoeding of kosten.

  • Wenn Van der Valk das im vorherigen Absatz Erwähnte erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, Van der Valk von jeder Forderung freizuhalten, die möglicherweise von den Teilnehmern des Kunden gegen Van der Valk formuliert werden könnte, aufgrund der Nichtbereitstellung der vorgesehenen Zimmer/Tagungsräume durch letztere.

Brandschutz und Sicherheitsverfahren

  • Nottausgänge müssen immer frei von Hindernissen bleiben und Hinweise auf deren Standort müssen für alle sichtbar bleiben, die die Funktion benötigen. Dort, wo ausdrücklich erwähnt, müssen Brand- und Notausgänge stets geschlossen bleiben. An den Panikverschlüssen darf nichts befestigt werden, noch dürfen Materialien vor die Türen gestellt werden.

  • Treppenhäuser, die als Fluchtweg dienen, müssen frei von Hindernissen gehalten werden.

  • Es ist verboten, entzündbare, explosive oder gefährliche Flüssigkeiten oder Produkte in das Hotel zu bringen, sowie Änderungen an bestehenden Installationen, Materialien, Möbeln oder Ausrüstungen vorzunehmen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels. Sollten solche Änderungen notwendig sein, müssen diese schriftlich und mindestens 21 Tage vor dem Stattfinden der Veranstaltung bei der Hoteldirektion beantragt werden.

  • Vorhänge, Wandverkleidungen und jedes andere dekorative Material, das an Wänden oder Decken aufgehängt oder befestigt wird, müssen aus mindestens feuerhemmendem oder feuerfestem Material hergestellt sein. Wenn diese Materialien in Türöffnungen oder Gängen aufgehängt werden, müssen sie in der Mitte geteilt werden und so befestigt sein, dass sie leicht zur Seite gezogen werden können.

  • Die elektrischen Einrichtungen dürfen nicht überlastet werden.

  • Brandbekämpfungseinrichtungen dürfen nicht missbraucht werden

  • Das Rauchverbot muss immer respektiert werden

  • Falls der Veranstalter externes Wachpersonal für die Funktion engagiert, muss das beauftragte Wachunternehmen durch das Innenministerium zugelassen sein und dessen Personal muss dem Gesetz über Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste vom 10. April 1999 entsprechen. Die Anzahl, Namen und ob bewaffnet oder unbewaffnetes Wachpersonal muss der Hoteldirektion im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

  • Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die maximale Anzahl an erlaubten Personen in einem Saal nicht überschritten wird, ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

Zuständigkeit / Gesetzgebung

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich belgischem Recht.

Jeder Streit über die Gültigkeit, Auslegung und Ausführung des Vertrages oder die Rechnungsstellung daraus fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Arrondissements Gent.